Stadt Meckenheim gibt Tipps für ein entspanntes Miteinander unter freiem Himmel

Der Sommer steht vor der Tür. Entbehrungsreiche Monate haben die Sehnsucht nach unbeschwerten Momenten unter freiem Himmel hochschnellen lassen. Die Bürgerinnen und Bürger freuen sich auf eine verdiente Auszeit auf dem heimischen Balkon, im eigenen Garten oder Pool. Damit das Verhältnis zur Nachbarschaft und damit die langsam einsetzende Urlaubsstimmung ungetrübt bleiben, sind einige Regeln zu beachten. Die Stadt Meckenheim gibt Tipps, wie ein entspanntes Miteinander unter Meckenheims Sonne gelingt.

Hochkonjunktur hat der Grünschnitt. Rasenmähen ist grundsätzlich an Werktagen, montags bis samstags, zwischen 7 Uhr und 13 Uhr sowie zwischen 15 Uhr und 20 Uhr erlaubt. Für Geräte wie Laubbläser, Laubsammler, Rasentrimmer, Rasenkantenschneider und Freischneider gilt die eingeschränkte Zeit ausschließlich von montags bis samstags von 9 Uhr bis 13 Uhr und von 15 Uhr bis 17 Uhr.

Großer Beliebtheit erfreut sich im Sommer vor allem das Grillen im Freien. Es ist gestattet, wenn es lediglich gelegentlich durchgeführt und zeitlich beschränkt wird und wenn dafür Sorge getragen wird, dass die Gerüche nicht in die Wohn- und Schlafräume des Nachbarn eindringen.

Musik darf rund um die Uhr nur in einer Lautstärke abgespielt werden, die Dritte nicht erheblich belästigt. In der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr ist grundsätzlich die Nachtruhe einzuhalten, in der alle Ruhe störenden Betätigungen verboten sind. Auch während der Mittagsruhe zwischen 13 Uhr und 15 Uhr sind Tätigkeiten, die mit einer besonderen Lärmentwicklung verbunden sind, tabu.

Bei allen Aktivitäten aber gilt: Ohne gegenseitige Rücksichtnahme geht es nicht! Gespräche mit den Nachbarn sind wichtig. Sie sorgen für Verständnis, Akzeptanz, ein gutes Verhältnis und somit für einen entspannten Urlaub daheim. In diesem Sinne wünscht die Stadt Meckenheim ihren Bürgerinnen und Bürgern eine erholsame Sommerzeit!