Abgelaufener Ausweis ist kein Kriterium / Terminvergabe erfolgt nicht über das Rathaus

Seitdem die größte Impfkampagne in der Geschichte der Bundesrepublik angelaufen ist, gehen im Meckenheimer Rathaus immer wieder Anrufe verunsicherter Bürger ein. Viele von ihnen wollen direkt einen Termin für eine Corona-Schutzimpfung vereinbaren oder stellen Fragen, die nicht seitens der Stadt Meckenheim beantwortet werden können. Unter anderem erkunden sie sich nach der Notwendigkeit eines aktuellen Personalausweises.

Wie der Rhein-Sieg-Kreis informiert, stelle es nach Aussage der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein kein Problem für die Impfung dar, wenn der Personalausweis der Impflinge abgelaufen sein sollte. „Es wird kein Impfling abgelehnt, der einen abgelaufenen Ausweis dabei hat“, heißt es. Ein abgelaufener Ausweis könne allenfalls zu Problemen im Impfzentrum führen, wenn das Bild im vorgelegten Dokument soweit vom tatsächlichen Erscheinungsbild abweichen sollte, dass der Impfling nicht sicher zu erkennen sei. „Das reine Gültigkeitsdatum aber ist für die Impfung irrelevant“, so die Auskunft aus der Kassenärztlichen Vereinigung.

Die Fixierung eines Impftermins wirft ebenfalls Fragen bei dem einen oder anderen auf. Für die Über-80-Jährigen, die mittlerweile angeschrieben und informiert worden sind, besteht die Möglichkeit, Termine zu vereinbaren, am besten online über die Internetseiten www.116117.de oder termin.corona-impfung.nrw/home sowie telefonisch über die Rufnummer (0800) 116 117-01.

Von Nachfragen im Meckenheimer Rathaus sollten die Bürger jedoch absehen, denn die Stadt Meckenheim vergibt weder Termine, noch legt sie die Reihenfolge der impfberechtigten Personen fest.

Ausführliche Informationen über die Corona-Pandemie und die Schutzimpfung sind den Homepages des Gesundheitsministeriums www.mags.nrw, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung www.116117.de und des Rhein-Sieg-Kreises www.rhein-sieg-kreis.de zu entnehmen.