Ab 1. August nur noch mit digitalem Foto

Seit dem 1. Mai dieses Jahres gilt eine gesetzliche Änderung, die die Anforderungen an Fotos für die Ausstellung hoheitlicher Dokumente wie Personalausweise und Reisepässe betrifft. Ab dem 1. August dürfen bundesweit ausschließlich digital erstellte Fotos für die Antragstellung verwendet werden.

Das Bürgerbüro der Stadtverwaltung Meckenheim ist ab diesem Datum nur noch in der Lage, digitale Fotos zu verarbeiten. Aktuell können im Bürgerbüro jedoch keine digitalen Bilder vor Ort aufgenommen werden, da die erforderlichen Endgeräte zwar durch die Bundesdruckerei installiert wurden, aber aus technischen Gründen noch nicht einsatzbereit sind.

Was bedeutet das für die Bürgerinnen und Bürger?

Personen, die einen Ausweis im Bürgerbüro Meckenheim beantragen möchten, müssen das digitale Foto derzeit bei einem zugelassenen Fotodienstleister (z. B. in einem Fotostudio oder Drogeriemarkt) anfertigen lassen. Das dort aufgenommene Lichtbild wird gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik in einer zertifizierten und verschlüsselten Cloud gespeichert und elektronisch an die Behörde übertragen.

Nach der Aufnahme erhält der Kunde bzw. die Kundin einen Ausdruck mit einem Data-Matrix-Code (ähnlich einem QR-Code). Dieser Code wird im Bürgerbüro vorgelegt und dort eingescannt, sodass das Lichtbild aus der sicheren Cloud abgerufen werden kann.