Interessierte können sich bis zum 25. April bewerben

Nach zehn Jahren engagierter Tätigkeit wird der amtierende Schiedsmann im Bezirk I der Stadt Meckenheim, Friedrich Wächter, sein Schiedsamt in neue Hände übergeben. Daher sucht die Stadt Meckenheim zum 31. Mai 2025 für diesen Bezirk eine Nachfolgerin beziehungsweise einen Nachfolger. Die gewählte Schiedsperson wird gleichzeitig zur stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk II (Altendorf, Ersdorf und Lüftelberg) gewählt.

Bei der Tätigkeit als Schiedsfrau oder Schiedsmann handelt es sich um ein Ehrenamt. Die Schiedsperson wird für fünf Jahre vom Rat der Stadt Meckenheim gewählt und vom Amtsgericht Rheinbach bestätigt. Eine Wiederwahl ist möglich, sofern die Person weiterhin die Voraussetzungen erfüllt.

Für das Schiedsamt sind alle Personen zwischen 25 und 75 Jahren geeignet. Sie müssen das Wahlrecht besitzen und dürfen nicht unter Betreuung stehen. Voraussetzung ist weiterhin, dass sie im Schiedsamtsbezirk I (Meckenheim und Merl) wohnhaft sind. Darüber hinaus müssen die Personen in ihrer Privatwohnung einen separaten, ausreichend großen Raum für die Schlichtungsverhandlungen zur Verfügung stellen können. Denn die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre unterstützt die Voraussetzung für eine Einigung und die Wiederherstellung des sozialen Friedens. Auch müssen sie von ihrer Persönlichkeit her zur Streitschlichtung besonders geeignet sein. Dies wird in einem Bewerbungsgespräch mit dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) geklärt. Verläuft dieses Gespräch positiv, werden noch eine Auskunft aus dem Schuldnerregister beim Amtsgericht und ein Führungszeugnis eingeholt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die diese Voraussetzungen erfüllen, reichen ihre formlose Bewerbung bitte bis zum 25. April bei der Stadt Meckenheim, Stabsstelle Gleichstellung und Wahlen, ein. Darin sind anzugeben: Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag, Geburtsort sowie Anschrift, Beruf, Telefon und E-Mail-Adresse.

Für die Nutzung ihrer Wohnung erhält die Schiedsperson eine jährliche Aufwandsentschädigung. Außerdem bekommt sie eine Fallpauschale für jeden verhandelten Fall. Diese Pauschale wird ebenfalls jährlich gezahlt. Auf Antrag werden der Schiedsperson zusätzlich die notwendigen Auslagen erstattet. Sämtliche Schulungskosten übernimmt ebenfalls die Stadt Meckenheim.

Die Amtszeit als Schiedsperson endet zunächst nach Ablauf der Wahlzeit von fünf Jahren. Eine Wiederwahl ist aber möglich, wenn sie sich erneut bewirbt und immer noch die Wahlvoraussetzungen erfüllt. Das Schiedsamt ist an einen Schiedsamtsbezirk gebunden. Das heißt, die Schiedsperson muss in diesem Bezirk wohnen und kann bei einem Wegzug aus dem Bezirk das Amt nicht weiter ausüben. In dringenden Ausnahmefällen wie zum Beispiel einer schweren Krankheit, der Pflege naher Angehöriger oder häufiger beruflicher Abwesenheit kann die Schiedsperson aus persönlichen Gründen vor Ablauf der Wahlzeit um Entpflichtung bitten.

Weitere Auskünfte zum Schiedsamt erhalten Interessierte bei:

Stadt Meckenheim
Ursula Schmitz
Stabsstellenleiterin Gleichstellung und Wahlen
Siebengebirgsring 4
53340 Meckenheim
Telefon 02225/917-194
E-Mail
oder im Internet unter:
www.schiedsamt.de und www.justiz.nrw.de