Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 16. Mai verschickt

Die Europawahl am 9. Juni rückt näher, sodass das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim am Montag, 6. Mai, im Raum 0.03 (Erdgeschoss) des Rathauses am Siebengebirgsring 4 öffnet. Dort werden die Briefwahlunterlagen persönlich ausgehändigt oder auf Antrag per Post zugestellt.

Parallel findet der Versand der Wahlbenachrichtigungen bis zum 16. Mai statt. Wahlberechtigte Personen, die bis zum 21. Mai keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten sich bis spätestens 24. Mai mit dem Wahlbüro der Stadt Meckenheim, Siebengebirgsring 4, 1. OG, Raum 1.44, E-Mail , Telefon (02225) 917-194 in Verbindung setzen.

Der Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins kann schriftlich (siehe Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) oder mündlich gestellt werden. Eine fernmündliche Antragsstellung ist unzulässig.

Wahlschein und Briefwahlunterlagen dürfen einer anderen als der wahlberechtigten Person persönlich nur ausgehändigt werden, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird. Von der Vollmacht kann nur Gebrauch gemacht werden, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier wahlberechtigte Personen vertritt; dies hat sie dem Bürgermeister vor der Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.

Wahlberechtigte Personen, die die Briefwahlunterlagen persönlich im Wahlbüro abholen, haben auch die Möglichkeit, unmittelbar im Wahlbüro zu wählen.

Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins gestellt haben, brauchen diesen Antrag nach Erhalt der Wahlbenachrichtigungskarte nicht zu erneuern. Sie erhalten in den nächsten Tagen automatisch ihre Briefwahlunterlagen per Post zugesandt.

Das Briefwahlbüro der Stadt Meckenheim im Rathaus, Siebengebirgsring 4, Erdgeschoss, Raum 0.03, ist montags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14 Uhr bis 18 Uhr sowie dienstags bis freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr geöffnet.