Änderung zum 3. Juni

Angesichts der abflachenden Corona-Welle hebt die Stadt Meckenheim mit Ablauf des 2. Juni die erweiterte Maskenpflicht auf, sodass ab Donnerstag, 3. Juni, auf den ausgewiesenen Straßen und Plätzen keine Alltagsmaske mehr getragen werden muss.

Über die Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen hinaus hatte die Stadt Meckenheim eine Allgemeinverfügung erlassen. Sie erstreckt sich über die Bereiche der Altstadt (Hauptstraße) und des Neuen Marktes, in denen zu den Haupteinkaufszeiten, montags bis samstags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr, Masken zu tragen sind. Dies gilt mit Ablauf ab 3. Juni nicht mehr.

Jedoch sind weiterhin die Vorgaben der Coronaschutzverordnung einzuhalten: Sie schreibt im Umfeld von geöffneten Einzelhandelsgeschäften – auf den Zuwegungen zu dem Geschäft innerhalb einer Entfernung von 10 Metern zum Eingang, auf dem Grundstück des Geschäftes sowie auf den zu dem Geschäft gehörenden Parkplatzflächen – das Tragen einer Alltagsmaske vor. Gleiches gilt für den Wochenmarkt.

„Die Lockerung der Maskenpflicht ist ein weiterer Schritt hin zu mehr Normalität“, sagt Bürgermeister Holger Jung und dankt den Bürgerinnen und Bürgern für ihr bisheriges diszipliniertes Verhalten. Gleichzeitig mahnt er zur Vorsicht, „denn die Pandemie ist noch nicht überwunden. Bitte bleiben Sie vorsichtig und verhalten sich umsichtig.“