Rückerstattung der Elternbeiträge

In Pandemiezeiten ist dies eine gute Nachricht für alle Meckenheimer Eltern: Der Haupt- und Finanzausschuss ist dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Beiträge für die Kindertagesbetreuung- Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege- sowie für die Offene Ganztagsschule ganz bzw. teilweise zu erstatten. Das Votum fiel einstimmig aus und muss nun noch vom Rat in der Sitzung am Mittwoch bestätigt werden.

Insgesamt verzichtet die Stadt damit auf 2,5 Monatsbeiträge und setzt ein Zeichen für alle Meckenheimer Familien, die von den Auswirkungen der Pandemie besonders betroffen sind. Seit Februar stand größtenteils das reguläre Betreuungsangebot nicht zur Verfügung und viele Eltern sind darüber hinaus dem Appell des Landes gefolgt und haben ihre Kinder nicht in die Betreuung gebracht.
Für den Februar dieses Jahres werden die Beiträge komplett zurückerstattet und für die Monate März bis Mai zu 50 %.

Vorausgegangen war, dass das Land NRW und die kommunalen Spitzenvertreter diese Einigung über die Beitragserstattungen erzielt hatten.

Bezüglich der in Vorleistung gezahlten Beiträge der Eltern für die Monate Februar bis Mai wird die Verwaltung eine Verrechnungs- bzw. Erstattungsmöglichkeit den Eltern aufzeigen. Entsprechende Anschreiben werden nach der finalen Beschlussfassung im Rat ab Anfang Juli verschickt.