Die Landesregierung stellt unbürokratisch und schnell eine Soforthilfe für von der Unwetterkatastrophe vom 14./15. Juli betroffene Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Angehörige freier Berufe, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie Kommunen bereit.
Die Betroffenen können Ihren Antrag ab sofort im Meckenheimer Rathaus, im Ratssaal, Siebengebirgsring 4, persönlich unter Vorlage eines Ausweisdokuments täglich von 8 Uhr bis 16 Uhr, am Wochenende von 8 Uhr bis 12 Uhr stellen. Um längere Wartezeiten zu verhindern, bittet die Verwaltung, den Antrag möglichst vorher unter https://www.land.nrw/soforthilfe herunterzuladen und ausgefüllt mitzubringen.
Mit den Soforthilfen werden Bürgerinnen und Bürger unmittelbar unterstützt, die von existentieller Not betroffen sind. Zusätzlich zu einem Sockelbetrag von 1.500 Euro pro Haushalt stehen für jede weitere Person aus dem Haushalt 500 Euro bereit. Insgesamt werden an einen Haushalt maximal 3.500 Euro ausgezahlt.
Neben vielen Bürgerinnen und Bürgern hat das Unwetter auch zahlreiche Unternehmen, Gewerbetreibende und freiberuflich Tätige sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe getroffen. Um auch ihnen zu helfen und die finanziellen Belastungen, die durch die entstandenen Schäden verursacht wurden, zu mildern, kann für jede betroffene Betriebsstätte eine Billigkeitsleistung in Höhe von 5.000 Euro abgerufen werden.