Regionalforstamt bietet legalen Erwerb von Birken an / Bäume gehören nicht an die Straßenlaternen

Er ist eine sichtbare Liebeserklärung und gehört im Rheinland zur lebendigen Tradition: der Maibaum. Mit bunten Bändern geschmückt und immer häufiger mit einem Herz mit Namen versehen, wird die Birke in der Nacht zum 1. Mai an das Haus der Angebeteten angebracht. Damit verleihen die Männer ihrer Zuneigung Ausdruck, während die Frauen in den Schaltjahren an der Reihe sind und Maibäume stellen können – adressiert an ihren jeweiligen Herzensmenschen.

Auch in Meckenheim wird dieser Brauch gelebt. Fachgeschäfte für Floristik beziehungsweise Baumschulen/Gartencenter wenden sich mit Maibäumen und Maiherzen an alle Verliebten. Daneben unterstützt das Regionalforstamt Rhein-Sieg-Erft diese Tradition und bietet den legalen Erwerb von frisch geschlagenen Bäumen an, unter anderem am Mittwoch, 29. April, zwischen 14 Uhr und 18 Uhr in Bonn-Röttgen. Treffpunkt ist der Submissionsplatz Röttgen. Interessierte folgen an der Waldeinfahrt am Parkplatz Rulandsweg der Beschilderung in den Wald. Der Preis pro Baum beträgt 15 Euro. Weitere Maibaumverkaufsstellen des Regionalforstamtes Rhein-Sieg-Erft befinden sich am Donnerstag, 30. April, unter anderem in Alfter, Treffpunkt großer Wanderparkplatz Lohheckenweg (10 Uhr bis 17 Uhr), und in Swisttal, Treffpunkt Forsthaus Buschhoven an der Bundesstraße 50 (14 Uhr bis 18 Uhr). Sowohl in Röttgen als auch in Swisttal ist nur Barzahlung möglich.

Das Regionalforstamt verweist darauf, dass das Fällen einer Birke ohne Zustimmung des oder der Waldbesitzenden beziehungsweise der Revierleitung eine Sachbeschädigung und einen Diebstahl darstellt. Wer also einen Maibaum aufstellen möchte, sollte dessen ordnungsgemäßen Erwerb durch eine Quittung des oder der Waldbesitzenden nachweisen können.

Hinsichtlich des mitunter abenteuerlichen Transports der Bäume macht das Regionalforstamt auf folgende polizeiliche Hinweise aufmerksam:

  • Die Bäume und damit die Ladung sind verkehrssicher zu befestigen und dürfen mit dem Fahrzeug die Höhe von 4 m und die Breite von 2,55 m nicht überschreiten.
  • Die Ladung darf nach vorne überhaupt nicht und nach hinten maximal 3 m über das Fahrzeug hinausragen.
  • Das äußerste Ende der Ladung muss mit einer roten Fahne gekennzeichnet sein, wenn es mehr als 1 Meter überragt.
  • Kennzeichen und Beleuchtung sind nicht zu verdecken.

Aus gegebenem Anlass wenden sich auch die Stadtwerke Meckenheim an die Öffentlichkeit, denn in der Vergangenheit wurden vermehrt Schäden verursacht, indem die Maibäume an Straßenlaternen angebracht waren. Darum bitten die Stadtwerke, dies zu unterlassen. Die Masten sind nicht als Baumbefestigung vorgesehen. Vielmehr sollen die Straßenlaternen ihren eigentlichen Zweck erfüllen und als Lichtquelle dienen – auch in der Nacht zum 1. Mai.