Wahlbüro öffnet ab 7. Februar mit Sonderöffnungen
Der vorgezogene Wahltermin für die Bundestagswahl am 23. Februar stellt auch die Stadt Meckenheim vor große Herausforderungen, insbesondere im Hinblick auf die Abwicklung der Briefwahlanträge. Darauf macht die Stadt Meckenheim aufmerksam und erklärt: Die Versendung der Briefwahlunterlagen ist erst ab dem 7. Februar möglich, da die Stimmzettel erst in der ersten Februarwoche gedruckt und an die Kommunen verteilt werden können. Das hängt mit der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge und der Einspruchsfrist hierzu zusammen und ist nicht beeinflussbar.
Aufgrund der verkürzten Fristen startet die Stadt Meckenheim mit Sonderöffnungszeiten des Wahlbüros und steht den Bürgerinnen und Bürgern am Freitag, 7. Februar, von 7.30 Uhr bis 16 Uhr, zusätzlich am Samstag, 8. Februar, von 8 Uhr bis 14 Uhr und am Montag, 10. Februar, von 7.30 Uhr bis 18 Uhr durchgängig zur Verfügung. Ab Dienstag, 11. Februar, gelten dann für das Wahlbüro die üblichen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung.
Im Wahlbüro kann nicht nur die Briefwahl beantragt, sondern auch direkt dort gewählt werden.
Ab sofort werden die Wahlbenachrichtigungen an die wahlberechtigten Personen verschickt. Die Briefwahlunterlagen können ebenfalls ab sofort im Wahlbüro beantragt werden – entweder per E-Mail an oder per Online-Wahlschein-Verfahren unter www.meckenheim.de/wahlen . Die Stadtverwaltung weist nochmals darauf hin, dass die Bürgerinnen und die Bürger die Briefwahlunterlagen nicht vor dem 7. Februar erhalten können und bittet demensprechend um Geduld.
Im Hinblick auf die Briefwahl hat die Stadt Meckenheim keinen Einfluss auf die Versandzeiten der Postunternehmen und kann daher aufgrund der engen Frist nicht garantieren, dass alle versendeten Briefwahlunterlagen rechtzeitig ankommen – insbesondere, wenn die Anträge erst kurz vor dem Wahltermin gestellt werden. Deshalb ist es ratsam, dass diejenigen, die auf die Briefwahl angewiesen sind, ihre Unterlagen so früh wie möglich beantragen.
Hiervon sind auch alle Bundesbürgerinnen und Bundesbürger betroffen, die im Ausland leben oder sich über den Wahltermin dort aufhalten und wählen wollen und bei denen für die Zusendung und rechtzeitige Rücksendung der Briefwahlunterlagen ebenfalls nur zwei Wochen zur Verfügung stehen. Insofern ist die Zeit für die Versendung der Briefwahlunterlagen ins Ausland und deren Rücksendung ohnehin schon sehr eng bemessen.
Aufgrund der engen Fristen und der daraus resultierenden Unwägbarkeiten empfiehlt das Wahlamt der Stadt Meckenheim daher allen Wählerinnen und Wählern, am 23. Februar im Wahllokal vor Ort ihr Kreuz zu setzen oder die frühzeitige „Briefwahl vor Ort“ mit der persönlichen Stimmabgabe im Wahlbüro im Rathaus ab 7. Februar zu nutzen.
„Ich rufe alle Bürgerinnen und Bürger der Stadt Meckenheim auf, vom Privileg des Wahlrechts Gebrauch zu machen und dadurch aktiv die Zukunft unseres Landes zu gestalten. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer freiheitlichen und demokratischen Grundordnung, die es mehr denn je zu schützen gilt“, richtet sich Bürgermeister Holger Jung mit einem eindringlichen Appell an die Wahlberechtigten in Meckenheim.